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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

 

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem LÉGÈRE HOTEL sowie LÉGÈRE EXPRESS, ein Hotel der FIBONA GmbH, Humboldtstraße 6, 65189 Wiesbaden (nachfolgend “Hotel” genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Konferenzflächen sowie deren Nutzung zu anderen als den üblichen oder vereinbarten Zwecken sind nicht gestattet und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

II. Vertragsschluss

 

1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Reservierung des Kunden durch das Hotel zu Stande. Im Falle einer Reservierung über die Webseite kommt der Beherbergungsvertrag ebenfalls durch die Annahme der Reservierung durch das Hotel zustande. Dies gilt entsprechend für hinzu gebuchte Extras.

 

2. Der Vertrag über die Anmietung von Konferenzflächen und die Vereinbarung weiterer Dienstleistungen zur Durchführung von Veranstaltungen kommt durch die Rücksendung des unterschriebenen Angebotes durch den Kunden innerhalb der auf dem Angebot vermerkten Optionsfrist zu Stande. Während dieser Optionsfrist reserviert das Hotel die Konferenzfläche für den Kunden. Verstreicht die Optionsfrist ohne Annahme durch den Kunden, kommt kein Vertrag zustande.

 

3. Angebote, die kein Optionsdatum erhalten, sind unverbindlich, einen Anspruch auf Reservierung besteht nicht.

 

4. Sollte sich bei der Anmietung von Konferenzflächen im Nachhinein herausstellen, dass entweder der Kunde über den wahren Zweck einer Veranstaltung getäuscht hat oder über wesentliche Dinge nicht informiert hat und ist ein Festhalten des Hotels am Vertrag unzumutbar, insbesondere weil die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden werden können, kann das Hotel vom Vertrag über die Anmietung von Konferenzflächen zurücktreten.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Preisanpassung

 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Konferenzflächen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe.

 

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

3. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung der Leistung, beispielsweise Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Anzahl der Teilnehmer einer Veranstaltung, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, wird dieses Änderungsverlangen erst Vertragsbestandteil soweit das Hotel dem zustimmt.

 

4. Sollte nichts anderes bestimmt sein, sind Rechnungen des Hotels sofort und ohne Abzug zahlbar und fällig. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Angebot, auf der Buchungsseite bzw. im Vertrag über die Anmietung von Konferenzflächen festgehalten.

 

5. Der Kunde kann nur wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

 

6. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann. 

 

7. Gegenüber Unternehmern mit Dauerschuldverhältnissen, z.B. wiederkehrende Buchung von Konferenzflächen, behält sich das Hotel vor, die Preise auch während eines jeden Vertragsjahres einmalig und entsprechend der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindexes anzupassen.

 

IV. Garantie einer individuellen Zimmerreservierung

 

1. Reservierungen mit einer Anreise nach 16:00 Uhr müssen für eine späte Anreise garantiert werden. Eine garantierte Reservierung wird bis 12.00 Uhr am Folgetag des Anreisetages aufrechterhalten.

 

2. Um eine Garantie sicherzustellen bedarf es einer Vorauszahlung, z.B. mittels einer gültigen Kreditkarte oder eine schriftliche Garantiebestätigung des Unternehmens (nur bei Gruppenreservierungen) akzeptiert.

 

3. Die Höhe des Betrages richtet sich u.a. nach der Aufenthaltsdauer. Das Deposit / die Reservierung wird am Ende des Aufenthaltes entweder mit noch offenen Außenständen des Gastes verrechnet oder wieder ausgezahlt. Die Kreditkartenreservierung, wenn sie nicht in eine Zahlung umgewandelt wird, erlischt in der Regel nach durchschnittlich 14 Tagen. Abhängig von der kartenausstellenden Bank kann dies auch früher oder später erfolgen.

 

V. Stornierung und Nicht-Anreise

 

Stornierungen von Individualreservierungen haben entweder online über die Buchungsseite oder per E-Mail an das gebuchte Hotel zu erfolgen. Bei Gruppenreservierungen bedarf es der Schriftform. Erfolgt eine Stornierung nicht fristgemäß, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels, einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder soweit das Hotel die Leistung auch anderweitig an Dritte erbringen kann.

 

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

VI. Individuelle Zimmerreservierung (Einzelreservierung)

 

1. Individuelle Reservierungen können bis spätestens 16.00 Uhr am Anreisetag kostenlos storniert werden. Für eine Stornierung nach 16.00 Uhr wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 90 % der Rate der ersten Übernachtung, gebucht mit oder ohne Frühstück, berechnet.

 

2. Im Falle einer Nicht-Anreise wird eine Gebühr in Höhe von 90 % der Rate der ersten Übernachtung, gebucht mit oder ohne Frühstück, berechnet. Bei Nicht-Anreise werden gegebenenfalls weitere Nächte automatisch am Tag nach der Anreise um 12.00 Uhr storniert.

 

3. Frühbucherrate: Diese Rate unterliegt besonderen Konditionen: Eine Vorauszahlung von 100 % der gebuchten Leistungen ist bereits bei Reservierung erforderlich und wird von der vorliegenden Kreditkarte abgebucht. Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist nicht möglich. Im Fall einer Stornierung wird die geleistete Vorauszahlung als Stornierungsgebühr in vollem Umfang einbehalten. Auch eine Änderung der Reservierungsdaten ist nicht möglich.

 

VII. Veranstaltungsreservierung, Gruppenreservierung

 

1. Sofern zwischen dem Kunden und dem Hotel eine Frist zur Stornierung schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er sein Recht zum Rücktritt nicht schriftlich bis zum vereinbarten Termin ausübt.

 

2. Für eine Stornierung nach der vertraglich vereinbarten Frist gelten die in VI. 1. aufgeführte Stornierungsentgelte. Für die Stornierung einer Gruppenbuchung (ab 10 Zimmern) und für Veranstaltungsbuchungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Stornierungsentgelte.

 

VIII. Rücktritt des Hotels

 

1. Sieht der Vertrag eine Vorauszahlung vor, wird diese vom Kunden nicht fristgerecht geleistet und zahlt der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, ist das Hotel nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

Das Hotel behält sich das Recht vor, Kreditkarten zu prüfen und Pre-Authorisierungen durchzuführen. Im Fall einer ungültigen Karte wird der Kunde benachrichtigt und hat 48 Stunden Zeit, eine gültige Kreditkarte nachzureichen. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraumes geschehen, hat das Hotel das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Reservierung zu stornieren.

 

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, im Falle

a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

b) Zimmer oder Konferenzflächen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Kunden oder der Angabe des Zweckes, gebucht werden,

c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,

d) ein Verstoß gegen den Abschnitt “Geltungsbereich”, I. Absatz 2 vorliegt.

 

3. Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und in Falle des 2. lit. a) die Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten; In den Fällen dieses Absatzes lit. b) bis d) erfolgt eine Zurückerstattung geleisteter Anzahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Schadensersatzansprüche des Hotels wegen Pflichtverletzung und/oder vertragswidrigen Gebrauch.

 

Bei einem berechtigten Rücktritt besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen das Hotel.

 

IX. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe von Zimmern und Konferenzflächen

 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

2. Die reservierten Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und sind am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Soweit der Kunde einen Late Check out und/oder Early Check in wünscht, erfolgt dies nach Verfügbarkeit und gegen zusätzliche Vergütung nach unserer aktuellen Preisliste; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

 

3. Dem Kunden wird im Rahmen der Reservierung eine Konferenzfläche für die jeweils angegebene Personenzahl für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt, es sei denn, der Kunde bucht eine bestimmte Konferenzfläche. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die FIBONA LÉGÈRE HOTELGROUP berechtigt, die bestätigten Räume – unter Berücksichtigung der gegebenenfalls geringeren Raummiete – zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

 

X. Bereitstellung einer Ersatzunterkunft

 

1. Das Hotel kann dem Vertragspartner bzw. dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies zumutbar ist, besonders, wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

 

2. Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels.

 

XI. Gewährleistung, Haftung

 

1. Das Hotel haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sog. „Kardinalpflicht“, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) des Hotels beruhen.

 

2. Sofern das Hotel leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Geld, Wertpapiere, Wertgegenstände etc. stehen kostenlose Zimmersafes und/oder Schließfächer an der Rezeption zur Verfügung.

 

3. Sollten Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- und Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

 

XII. Änderungen dieser Bedingungen

 

Das Hotel ist berechtigt gegenüber Kunden die vorliegenden Bedingungen zu ändern, wenn dies aufgrund von bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Entwicklungen, die nicht im Einflussbereich des Hotels liegen und das Hotel auch nicht veranlasst hat, erforderlich ist, um das bei Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien bestehende Äquivalenzverhältnis wieder herzustellen und wesentliche Regelungsinhalte des Vertrages (z.B. Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung, Kündigung) hiervon nicht betroffen sind. Änderungen dieser AGB sind auch dann möglich, wenn Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auftreten, die durch Lücken in diesen Bedingungen verursacht werden, z.B. dadurch, dass die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erachtet. Die Änderung der Bedingungen wird dem Kunden 4 Wochen vor deren Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem unternehmerischen Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Hierauf wird der Kunde im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

 

XIII. Sonstiges

 

1. Haustiere sind im gesamten Hotel außerhalb vom Restaurant- und Wellnessbereich erlaubt.

 

2. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen des Hotels nicht gestattet. Im Außenbereich des Hotels befinden sich gekennzeichnete und mit Aschenbechern ausgestattete Raucherbereiche. Das Rauchen ist ausschließlich in diesen Raucherbereichen gestattet.

 

3. Jeder Gast ist verpflichtet, bei Anreise ein Meldeformular auszufüllen sowie weitere Dokumente, soweit dies gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben bzw. angeordnet ist, vorzulegen.

 

4. Bei Anreise ist der Gast verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag im Voraus per Kreditkarte zu bezahlen. (Ausnahme: das Unternehmen übernimmt die Gesamtrechnung des Gastes und bestätigt dies in schriftlicher Form).  Es werden keine Barzahlungen akzeptiert.

 

5. Die folgenden Zahlungsmitteln werden akzeptiert: American Express, Visa, MasterCard und EC/Maestro Karte.

 

XIV. Teilnahmebedingungen Social Media Gewinnspiel

 

Ausrichter des Gewinnspiels ist die FIBONA GmbH | LÉGÈRE HOTELGROUP mit Firmensitz in der Humboldtstraße 6, 65189 Wiesbaden. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

1. Teilnahme

Die genauen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Gewinnspiel. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen oder mehrere Social Media Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

 

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich die FIBONA GmbH vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel. Die FIBONA GmbH behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

3. Gewinn, Benachrichtigung, Übermittlung und Einlösen des Gewinns

Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, einen Gutschein oder einen Wertgegenstand für das bei Social Media beschriebene Arrangement der LÉGÈRE HOTELGROUP zu gewinnen.

Die Gewinnspielaktion startet mit der Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt. Die zeitliche Begrenzung können Sie dem jeweiligen Gewinnspiel entnehmen.

Das Ende des Gewinnspiels wird rechtzeitig auf Social Media bekannt gegeben. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben. Der Gewinner / die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Nachricht auf dem entsprechenden Social Media Portal über den Gewinn informiert.

Nachdem der Gewinner bekanntgegeben wurde, wird er aufgefordert, sich mit der FIBONA GmbH in Verbindung zu setzen, damit das Abholen oder Einlösen des Gewinns kommuniziert werden kann.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Eine Auszahlung des Gewinns wird ausgeschlossen. Wird ein Wertgutschein/Übernachtungsgutschein als Gewinn genannt, ist dieser nur auf Anfrage, nach Verfügbarkeit und außerhalb von Messen und Eventterminen, im ausgesuchten Hotel der Légère Hotelgroup einzulösen. Die Wertgutscheine/ Übernachtungsgutscheine gelten nicht für vor dem Gewinnspiel-Zeitraum gebuchte Leistungen und können nicht angerechnet werden.

Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen bei der FIBONA GmbH, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Tritt dieser Fall ein, wird aus allen gewinnberechtigten Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost. Das geschieht auch, wenn durch die Angabe falscher/fehlerhafter Daten bezüglich der Kontaktadresse die Zusendung des Gewinns nicht möglich sein sollte.

 

4. Datenschutzhinweise

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

 

5. Freistellung von Social Media Plattformen

Dieses Gewinnspiel wird durch die FIBONA GmbH durchgeführt. Kein Social Media Portal steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Daher steht kein Social Media Portal als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an die FIBONA GmbH zu übermitteln.

 

6. Sonstiges

Die FIBONA GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (bspw. Hardware oder Software-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Die FIBONA GmbH haftet nicht für Folgen, die aus 1. der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein ode werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

 

XV. Schlussbestimmungen

 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.

 

2. Erfüllungsort und Zahlungsort sind der Sitz des Hotels. Soweit der Kunde Kaufmann oder Unternehmern gemäß § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

 

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.

 

4. Sämtliche Vertragsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

 

Wiesbaden, im November 2022

 

Hier können Sie unsere AGBs herunterladen (PDF)

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